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   BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79   

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BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79 (https://dejure.org/1979,850)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1979 - 6 B 19.79 (https://dejure.org/1979,850)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1979 - 6 B 19.79 (https://dejure.org/1979,850)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der gesamten Persönlichkeit des Antragstellers und seine bisherige Lebens- und Charakterentwicklung bei Entscheidung über Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterschied zwischen dem Anstoß zu einer Gewissensentscheidung und der ...

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79
    Zu Unrecht beruft sich die Beschwerde in diesem Zusammenhang auf das Urteil des früher in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Oktober 1958 - BVerwG 7 C 235.57 - (BVerwGE 7, 242).

    Dabei wird dem Umstand Rechnung getragen, daß die zu einer Gewissensentscheidung hinführenden - auch von außen kommenden - Anregungen vielfältiger Art sein können (vgl. BVerwGE 7, 242 [245]).

  • BVerwG, 11.09.1978 - 6 B 57.78

    Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb des Wehrpflichtrechts -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79
    Derartige einzelfallbezogene Angriffe gegen die Überzeugungskraft des angefochtenen Urteils sind auch in Kriegsdienstverweigerungssachen zur Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht geeignet (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 11. September 1978 - BVerwG 6 B 57.78 - mit Nachweisen).

    Danach stehen den Wehrpflichtigen leitende Erwägungen, auch solche rationaler oder gefühlsmäßiger Art, einer Gewissensentscheidung nicht etwa gleich, sondern sie können nur deren "Grundlage" sein, d.h. sie können sich zu einer Gewissensentscheidung entwickeln oder verdichten (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 8. Januar 1976 - BVerwG 6 B 88.75 - und vom 11. September 1978 - BVerwG 6 B 57.78 -).

  • BVerwG, 08.01.1976 - 6 B 88.75

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79
    Danach stehen den Wehrpflichtigen leitende Erwägungen, auch solche rationaler oder gefühlsmäßiger Art, einer Gewissensentscheidung nicht etwa gleich, sondern sie können nur deren "Grundlage" sein, d.h. sie können sich zu einer Gewissensentscheidung entwickeln oder verdichten (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 8. Januar 1976 - BVerwG 6 B 88.75 - und vom 11. September 1978 - BVerwG 6 B 57.78 -).

    Maßgebend ist, ob die sittliche Bindung des Wehrpflichtigen auf ein an ihn selbst gerichtetes Gebot absoluter Achtung menschlichen Lebens ausgerichtet ist und ob diese Bindung so stark erscheint, daß ein Zuwiderhandeln durch Töten von Menschen im Kriege zu einer schweren seelischen Belastung des Wehrpflichtigen führen würde (vgl. Beschluß vom 8. Januar 1976 - BVerwG 6 B 88.75 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79
    Diese Rechtsprechung ist aber inzwischen von dem später in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen 8. Senat und von dem nunmehr zuständigen beschließenden Senat gerade in diesem Punkt modifiziert worden (vgl. dazu im einzelnen BVerwGE 55, 217).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79
    Es ist eine verfahrensrechtliche Selbstverständlichkeit und zudem im Wehrpflichtgesetz (vgl. §§ 26 Abs. 4, 33 Abs. 4 Satz 2 WPflG) sogar ausdrücklich bestimmt, daß bei der Entscheidung über den Anerkennungsantrag die gesamte Persönlichkeit des Antragstellers und sein sittliches Verhalten, also auch seine "bisherige Lebens- und Charakterentwicklung", zu berücksichtigen sind (vgl. dazu u.a. BVerwGE 30, 358 [361]; Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 29]).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 24.73

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Kriegsdienstverweigerungssachen - Umfang

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde weicht das angefochtene Urteil auch nicht von dem Urteil des beschließenden Senats vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 24.73 - (in der Beschwerdeschrift unrichtig angegeben mit dem Aktenzeichen VII C 24.73) ab.
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73
    Auszug aus BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79
    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit dieser nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch den Grundsatz berücksichtigt, daß im Rahmen des Möglichen der Beweiswert der förmlichen Aussage des Antragstellers wohlwollend zu beurteilen ist und daß etwa dann, wenn nicht der volle Beweis erbracht werden kann, auch ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins einer Gewissensentscheidung zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer genügt (vgl. BVerwGE 30, 348 [BVerwG 25.10.1968 - VII C 90/66]; Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG 6 C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47], - BVerwG 6 C 83.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 48] und - BVerwG 6 C 81.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49]).
  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73

    Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde weicht das angefochtene Urteil auch nicht von dem Urteil des beschließenden Senats vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 24.73 - (in der Beschwerdeschrift unrichtig angegeben mit dem Aktenzeichen VII C 24.73) ab.
  • BVerwG, 13.12.1974 - VI C 228.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79
    Ebenso ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß nicht von jedem Kriegsdienstverweigerer eine folgerichtige ("schlüssige") Darlegung seiner Weigerungsgründe erwartet werden kann (vgl. u.a. Urteile vom 11. Juli 1973) - BVerwG 6 C 100.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 53], vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 56.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 58] und vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 228.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 81].
  • BVerwG, 25.10.1968 - VII C 90.66

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Berufsverkehr trotz schwebenden

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79
    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit dieser nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch den Grundsatz berücksichtigt, daß im Rahmen des Möglichen der Beweiswert der förmlichen Aussage des Antragstellers wohlwollend zu beurteilen ist und daß etwa dann, wenn nicht der volle Beweis erbracht werden kann, auch ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins einer Gewissensentscheidung zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer genügt (vgl. BVerwGE 30, 348 [BVerwG 25.10.1968 - VII C 90/66]; Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG 6 C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47], - BVerwG 6 C 83.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 48] und - BVerwG 6 C 81.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49]).
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 81.73

    Beweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe -

  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 144.59

    Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung durch jugendliche Wehrpflichtige -

  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 17.76

    Maßstäbe für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Kriegsdienstverweigerung

  • BVerwG, 14.08.1978 - 2 B 8.78

    Dienstunfähigkeit - Beamtenrecht

  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 83.73

    Beweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Rüge

  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 56.73

    Anforderungen an die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe -

  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 129.59
  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73

    Vorliegen einer Gewissensentscheidung im Rahmen einer Anerkennung als

  • BVerwG, 10.08.1973 - VI C 166.73

    Gewissensentscheidung als Voraussetzung für eine Anerkennung als

  • BVerwG, 15.01.1970 - VIII C 118.67

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 13.04.1973 - VI B 30.73
  • BVerwG, 05.09.1975 - 6 C 35.75

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen

  • BVerwG, 06.08.1979 - 6 B 2.79

    Rechtsgrundsätze des Bundesverwaltungsgerichts über die Beweisanforderungen in

    Diese Auffassung stimmt mit der in der Beschwerdeschrift angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. u.a. Beschluß vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 - mit Nachweisen).

    Es hat vielmehr - wenn auch mit zum Teil anderen Formulierungen - in Übereinstimmung mit der rechtlichen Konzeption des beschließenden Senats zum Ausdruck bringen wollen, daß für die rechtliche Beurteilung des Vorliegens einer Gewissensentscheidung maßgebend ist, ob die sittliche Bindung des Wehrpflichtigen an das Gebot absoluter Achtung menschlichen Lebens so stark erscheint, daß ein Zuwiderhandeln durch Töten von Menschen im Kriege zu einer schweren seelischen Belastung des Wehrpflichtigen führen würde (vgl. u.a. Beschluß vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 - mit Nachweisen).

    Im übrigen handelt es sich bei dem Vorbringen der Beschwerde zu diesem Fragenkomplex um einzelfallbezogene Angriffe gegen die Überzeugungskraft des angefochtenen Urteils, die zur Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht geeignet sind (vgl. u.a. Beschluß vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 22.11.1979 - 6 CB 56.79

    Besetzungsrüge - Rüge - Ehrenamtliche Richter

    Soweit die Beschwerde geltend macht, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung (§ 34 Abs. 2 Satz 2 WPflG), ist schon zweifelhaft, ob ihr Vorbringen, die einschränkende Beurteilung der rationalen Elemente bei der Gewissensbildung und -ausübung, wie sie von dem Gericht vorgenommen worden sei, mache eine grundsätzliche Klärung erforderlich, den formellen Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt; denn es läßt eine substantiierte Darlegung darüber vermissen, welche konkrete Rechtsfrage der Streitfall in diesem Zusammenhang aufwirft und inwiefern deren Beantwortung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschlüsse vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92] und vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 -).

    Damit kann aber eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung auch in Kriegsdienstverweigerungssachen nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschluß vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 - m.w.N.).

  • BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 14.79

    Geltendmachung von Verfahrensmängeln in Kriegsdienstverweigerungssachen -

    Dies steht mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats im Einklang (vgl. Beschluß vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 - mit Nachweisen).

    Damit kann aber eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auch in Kriegsdienstverweigerungssachen nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 -).

  • BVerwG, 12.06.1980 - 6 CB 24.80

    Divergenzbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in

    Das Verwaltungsgericht durfte aber in Würdigung der im angefochtenen Urteil eingehend dargelegten Gesichtspunkte auch dem Umstand Gewicht beimessen, daß der Kläger aufgrund seines labilen und unreifen Charakters noch keine hinreichend ernste, sittliche Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat (vgl. Beschlüsse vom 13. April 1973 - BVerwG 6 B 30.73 - und vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 -).

    Es handelt sich dabei im wesentlichen um eine Frage der dem Verwaltungsgericht obliegenden freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO), die nicht Gegenstand einer Divergenzbeschwerde sein kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 -).

  • BVerwG, 18.09.1987 - 6 CB 18.86

    Maßstäbe für die Verweigerung des Kriegsdienstes - Begriff der "grundsätzlichen

    In dem Beschluß vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 - wird dies dahin ergänzt, daß auch der Wehrpflichtige, der aus seiner gegebenen und zugleich durch die Erziehung geformten Einstellung heraus die innere Überzeugung von Recht und Unrecht hegt und sich hieraus verpflichtet fühlt, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, aufgrund seines Gewissens handelt.
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 44.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

    Es ist auch in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zu Recht davon ausgegangen, daß die Prüfungsgremien und die Verwaltungsgerichte im Hinblick auf die von der Natur der Sache her gegebenen Schwierigkeiten, im seelischen Bereich liegende Vorgänge festzustellen, das Vorbringen des Wehrpflichtigen "wohlwollend" zu prüfen und sich "mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit" in bezug auf die behauptete Gewissensentscheidung zu begnügen haben (vgl. u.a. Beschlüsse vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 -, vom 6. August 1979 - BVerwG 6 B 2.79 - und vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 6 C 9.79 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 18.10.1979 - 6 C 9.79

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge der Verletzung von

    Das Verwaltungsgericht hat vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG im Hinblick auf die von der Natur der Sache her gegebenen Aufklärungsschwierigkeiten einen aufgrund aller in Betracht kommenden Umstände ermittelten "hohen Grad an Wahrscheinlichkeit" genügen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 44.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

    Damit kann aber eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung auch in Kriegsdienstverweigerungssachen nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.07.1980 - 6 B 54.80

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde in

    Der beschließende Senat hat diese Rechtsprechung dahin fortgeführt und präzisiert, daß den Besonderheiten in Kriegsdienstverweigerungsverfahren dadurch hinreichend Rechnung getragen werde, daß den eigenen Erklärungen des Wehrpflichtigen größere Bedeutung beigemessen wird, als dies meist sonst in der Prozeßpraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist (vgl. u.a. BVerwGE 55, 217 [218, 219]; Beschlüsse vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 und vom 22. November 1979 - BVerwG 6 CB 56.79 -).
  • BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 32.80

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer Kriegsdienstverweigerung - Anstoß zu

    Doch stehen den Wehrpflichtigen leitende verstandesmäßige Erwägungen einer Gewissensentscheidung nicht etwa gleich, sondern sie können nur deren "Grundlage" sein, d.h. sie können sich zu einer Gewissensentscheidung entwickeln oder verdichten (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. Januar 1976 - BVerwG 6 B 88.75 -, vom 11. September 1978 - BVerwG 6 B 57.78 -, vom 30. Oktober 1978 - BVerwG 6 B 62.78 -, vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 - und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 B 46.79 -).
  • BVerwG, 15.10.1979 - 6 B 93.79

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Einzelfallbezogene

  • BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 46.79

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 29.08.1979 - 6 B 74.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 47.79

    Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Abweichung

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